Spatenstich zum Start der umfangreichen Modernisierung des Stammsitzes der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin-Wilmersdorf
Gestaltungsspielräume definierst Du, Verantwortung von der Idee bis zur fertigen Anlage.. über den Tellerrand praxisbewährter Lösungen hinaus blicken, stets die Integration der Möglichkeiten im Blick.. Konzepte bewähren sich im Monitoring und stellen die Qualität eigener Ideen auf den Prüfstand. Machen wir uns auf den Weg...
Das am 28.03.2019 ergangene Urteil zur beihilferechtlichen Einstufung des EEG 2012 zeigt erste Folgen auch in der aktuellen Gesetzgebung. Der Gesetzgeber überträgt die Einschätzung, dass das EEG keinen beihilferechtlichen Tatbestand darstellt, nicht nur auf das EEG 2017, sondern auch in Teilen auf das KWKG. Das hat der Deutsche Bundestag in der Nacht vom 28. zum 29. Juni in 2. und 3. Lesung beschlossen.
Seit dem 31. Januar 2019 hat die Bundesnetzagentur das Markstammdatenregister „scharf“ geschaltet. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. macht noch einmal darauf aufmerksam, dass KWK-Einheiten, die seit dem 31. Januar 2019 neu in Betrieb genommen werden, innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufnahme des Betriebs beim MaStR registriert werden müssen.
Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28.03.2019 fallen alle Hemmnisse, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit beihilferechtlichen Restriktionen begründet wurden, in sich zusammen, so Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Der Bundesrat hat heute das am 30. November 2018 im Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz (EnSaG) nach abschließender Beratung gebilligt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der Europäischen Kommission eine Grundsatzeinigung zur EEG-Umlage auf die Eigenversorgung ab 1. Januar 2018 erzielt. Wir leiten dazu den Newsletter des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) vom 9. Mai 2018 und einen aktuellen Beitrag des BHKW-Infozentrums vom 8. Mai 2018 zu Ihrer Information im Anhang weiter.
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