Urteil des EuGH: Volkswirtschaftlich schädliche Behinderung der Kraft-Wärme-Kopplung aufgehoben04.04.2019

Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28.03.2019 fallen alle Hemmnisse, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit beihilferechtlichen Restriktionen begründet wurden, in sich zusammen, so Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Die Bundesregierung hatte gegen ein Urteil des europäischen Gerichts (EuG) geklagt, nachdem deren Urteil das deutsche EEG als staatliche Beihilfe einzuordnen sei. Diese Einstufung hatte starke negative wirtschaftliche Folgen für die Kraft-Wärme-Kopplung. Der europäische Gerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass das deutsche EEG keine Beihilfe ist. Das bedeutet, dass die KWK beim Eigenverbrauch auch nicht mit der EEG-Umlage belastet werden muss. Weiter lesen

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