Aufgrund fehlender beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Kommission, entrichten Betreiber von KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 (Inkrafttreten des EEG 2014) in Betrieb gegangen sind, ab 1. Januar 2018 auf die Stromeigenversorgung die EEG-Umlage zu 100 % (bis 31. Dezember 2017: nur 40 % EEG-Umlage).
Die Politik in Deutschland bemüht sich um eine Verhandlungslösung mit der Europäischen Kommission zu einer beihilferechtskonformen KWK-Förderung für sogenannte Neuanlagen (mit Inbetriebnahme ab 1. August 2014). Auf Antrag mehrerer Bundesländer (Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland und Sachsen) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 2. März 2018 eine Entschließung gefasst: „Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten“. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte Entschließung (Bundesrat Drucksache 23/18 (Beschluss) vom 2. März 2018) im Anhang