EILMELDUNG - Deutscher Bundestag passt EEG und KWKG zugunsten der KWK an03.07.2019

Das am 28.03.2019 ergangene Urteil zur beihilferechtlichen Einstufung des EEG 2012 zeigt erste Folgen auch in der aktuellen Gesetzgebung. Der Gesetzgeber überträgt die Einschätzung, dass das EEG keinen beihilferechtlichen Tatbestand darstellt, nicht nur auf das EEG 2017, sondern auch in Teilen auf das KWKG. Das hat der Deutsche Bundestag in der Nacht vom 28. zum 29. Juni in 2. und 3. Lesung beschlossen.

In Kürze: Die sog. „3.500-Stunden-Restriktion“ für Strom aus Eigenerzeugung in KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW wird aufgehoben. Damit gilt der Satz von 40 % EEG-Umlage für die Eigenerzeugung aller KWK-Leistungsklassen.

Der Genehmigungsvorbehalt zur Verlängerung des KWKG bis zum 31.12.2025 ist aufgehoben, das derzeit geltende KWKG erhält die Geltungsdauer bis zum 31.12.2025.

Diese Feststellungen basieren auf der in das Parlament eingebrachten Beschlussvorlage, möglicherweise wurden im Beschlussverfahren noch kleinere Änderungen oder Ergänzungen aufgenommen.

Der Bundesrat muss den Änderungen in seiner Sitzung am 20.09.2019 zustimmen, die Zustimmung wird jedoch seitens gut informierter Kreise erwartet.

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